Kinderschutzkonzept des TSV Schwarzenbek von 1899 e. V.
Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Sport bieten. Im Folgenden definiert der TSV Schwarzenbek von 1899 e.V. seine Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Das Kinderschutzkonzept liegt allen Personen im Verein vor und ist online einsehbar.
1. Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse
Vor Aufnahme der Tätigkeit wird von allen volljährigen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt und nachweislich dokumentiert. Das erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein. Der TSV Schwarzenbek von 1899 e.V. beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat aus der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII verurteilt worden sind. Alle vier Jahre ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis einzureichen.
2. Benennung von Ansprechpersonen im Kinderschutz
Der TSV Schwarzenbek von 1899 e.V. hat aktuell vier interne Ansprechpersonen, die per E-Mail unter kinderschutz@tsv-schwarzenbek.de erreicht werden können: Christin Scherrer, Sophie Kiesel, Max-Julian Kiesel und Michaela Buck.
3. Veröffentlichung und Leitfaden
Auf unserer Homepage sind die Namen unserer Ansprechpersonen und auch weiterführende Informationen zum Kinderschutz veröffentlicht. Hier sind der Leitfaden zum Vorgehen im Verdachtsfall sowie Vorlagen für Gesprächsprotokolle veröffentlicht.
4. Schulung der Ansprechpersonen
Unsere Ansprechpersonen haben an der Schulung der Sportjugend SH teilgenommen. Die Teilnahmebescheinigungen sind nachweislich dokumentiert.
5. Ehrenkodex
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit einen Ehrenkodex unterschreiben. Dieser wird nachweislich dokumentiert.
6. Verhaltensregeln
Alle Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten, sind vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet, die Verhaltensregeln zu unterschreiben. Dies wird seitens des Vereins nachweislich dokumentiert.
Ehrenkodex
für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden zum besonderen Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport in Schleswig-Holstein.
- Hiermit verspreche ich, Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen werde ich respektieren.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht dabei an erster Stelle.
Verhaltensregel in Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen
Vorbemerkung:
Ich arbeite mit hohem Engagement im TSV Schwarzenbek im Kinder- und Jugendbereich. Ich weiß, dass die Eltern mir das Wertvollste und Liebste anvertrauen, das sie haben. Kinder und Jugendliche sind Schutzbefohlene. Tritt eine sensible Situation auf, sollen mindestens drei Personen anwesend sein. Jegliche Form von Gewalt (in Wort, Tat und Gesten) ist während des Sportbetriebs in geeigneter Form zu unterbinden. Ein respektvoller Umgang, bei angemessener Lockerheit, ist zu fördern.
Um dieses Vertrauen zu rechtfertigen, erkenne ich folgende Regeln an:
- Ausdrucksweise Ich verzichte in meinem Umgang mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen auf sexistische Äußerungen, verbale Aggressionen oder bedrohliche non-verbale Gesten.
- Körperliche Kontakte zu den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen, z.B. Ermunterung, Gratulation oder Trost, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch „erlaubte“ körperliche Kontakte stelle ich sofort ein, wenn das Kind oder der/die Jugendliche sie nicht wünscht.
- Dusch- und Umkleidesituationen Ich dusche nicht gemeinsam mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Während des Umziehens bin ich nicht in der Umkleidekabine anwesend - es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordert es.
- Umgang mit Foto- und Videomaterial Ich mache und verbreite grundsätzlich keine Fotos oder Videos der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen - es sei denn es ist für sportliche Zwecke oder für die Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll und notwendig und im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt (s. Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos im Mitgliedsantrag).
- Maßnahmen mit Übernachtungen (Turniere, Freizeitfahrten, Trainingscamps etc.) Maßnahmen mit Übernachtungen - insbesondere von gemischten Gruppen - werden nur mit mindestens einem weiblichen und einem männlichen Betreuer durchgeführt. Ich übernachte nicht mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen in gemeinsamen Zimmern. Vor dem Betreten der Zimmer der Kinder und Jugendlichen klopfe ich an. Ich vermeide Situationen, in denen ich allein mit einem Kind oder Jugendlichen in einem Zimmer bin. Ist dies nicht zu vermeiden, lasse ich die Türen geöffnet. (s. Checkliste Maßnahmen mit Übernachtung).
- Konsum Ich setze klare Regeln für den Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen und auch ich beachte diese in meiner Funktion während des Trainings- und Spielbetriebes. Ich informiere vorab die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen über diese Regeln und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
- Mitnahme in den Privatbereich Ich nehme in meiner Funktion als Trainer/in grundsätzlich die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen nicht mit in meinen Privatbereich, z.B. in meine Wohnung, mein Haus, meinen Garten etc., wenn nicht mindestens eine zweite erwachsene Person anwesend ist. Maßnahmen mit Übernachtungen finden nicht in meinem Privatbereich statt. Finden Veranstaltungen (wie z.B. Saisonabschlussgrillen) in meinem Privatbereich statt, sind die Erziehungsberechtigten informiert.
- Privatgeschenke/Vergünstigungen auch bei besonderen Erfolgen einzelner Kinder und Jugendlicher mache ich keine individuellen Geschenke. Kein Kind oder Jugendliche/r erhält eine Bevorzugung oder Vergünstigung, z.B. das durch Leistung bedingte Versprechen auf einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten, usw.
- Geheimnisse, vertrauliche Informationen Ich teile mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen. Wenn Kinder oder Jugendliche mir diese anvertrauen, bewerte ich diese gemäß unseren Leitlinien und informiere ggf. vertraulich eine der Kontaktpersonen des Vereins.
- Einzeltrainings führe ich nur durch, wenn das Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten (schriftlich in jeglicher Form) vorliegt.
- Transparenz im Handeln Weiche ich von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, stimme ich dies im Vorfeld mit dem/der Erziehungsberechtigten und einer der Kontaktpersonen unter kinderschutz@tsv-schwarzenbek.de ab und informiere die Abteilungsleitung und die Geschäftsstelle.